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Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle

Umzugsunternehmen und Speditionen, die AMÖ-Mitglied sind, haben sich verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten dem Schiedsspruch der AMÖ-Einigungsstelle zu folgen. Die Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, die mit einem AMÖ-Spediteur umgezogen sind.

Sie sind mit einem AMÖ-Mitgliedsunternehmen umgezogen und es kam zu Meinungsverschiedenheiten? Schreiben Sie eine E-Mail an info@amoe.de, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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